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Beispiel
Hier zeigen wir an Hand eine Beispiels, wie die App arbeitet, bzw. wie die Situation aufgebaut wird.
Zu Beginn kann man eine der möglichen Grundsituationen wählen. In unserem Beispiel wollen wir eine Situation an der Leeboje betrachten. Wir tippen daher auf das rechte untere Feld. Dass die beiden Boote zur Leeboje segelten wird als erstes Fact in die Liste der Tatsachen übernommen. Es ergeben sich daraus noch keine Schlussfolgerungen. |
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In der ersten Frage soll geklärt werden, wie sich die beiden Boote der Leeboje genähert haben. Da die Boote (in der echten Situartion am Wasser, die wir ja hier nachbilden wollen) in unserer Erinnerung auf entgegengesetztenm Schlag waren, beantworten wir die Frage mit JA. Dies wird in die Tatsachen als Fact übernommen. Es gibt noch keine Schlussfolgerungen. |
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Wir geben nun dem führenden Boot die Farbe BLAU, und fragen ab, auf welchem Schlag es gesegelt ist. Da die Boote auf unterschiedlichem Schlag segelten, wie wir in Frage 1 geklärt haben, segelte GELB dann auf dem anderen. Bei uns segelte BLAU mit Backbordschlag. Wir beantworten die Frage daher mit nein. Dies wird in die Tatsachen als zweites Fact übernommen. Es ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass sich das Boot mit Backbordschlag (BLAU) vom Boot mit Steuerbordschlag nach Regel 10 freihalten musste. |
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In der nächsten Frage wird geklärt, wie es um die Sicherheit der Überlappung steht, und ob für Regel 18.2(e) geklärt werden muss, wie die Situation früher ausgesehen hat. Da wir aber sicher sind und kein Zweifel besteht, beantworten wir die Frage mit nein. Dies ergibt keine nennenswerten Tatsachen und auch keine Schlussfolgerungen. |
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In der nächsten Frage wird geklärt, ob Überlappung bestanden hat oder nicht. Da bei unserer erlebten Situation diese bestanden hat, beantworten wir die Frage mit ja. Dies ergibt wieder eine Tatsache, die gelistet wird. Da wir noch nicht wissen, ob GELB innerhalb oder außerhalb überlappt war, treffen wir daraus noch keine Schlussfolgerungen. |
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In der nächsten Frage klären wir, auf welcher Seite sich GELB befunden hat. Da GELB innerhalb war, beantworten wir die Frage mit ja. Dies ergibt wieder eine Tatsache, die gelistet wird. Es führt auch zur Schlussfolgerung, dass GELB zusetzlich zum Wegerecht aus Regel 10 auch noch Anspruch auf Bahnmarkenraum nach Regel 18.2(b) hatte. |
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In der nächsten Frage wird geklärt, ob sich BLAU entsprechend Regel 10 freigehalten hat. Dies tut es (weil am Vorwindkurs auch Überlappung besteht, wenn die beiden Boote auf unterschiedlichem Schlag sind) dann, wenn GELB seinen Kurs in beide Richtungen ändern hätte können, ohne dass es sofort zu einer Berührung mit BLAU kommt. Dementsprechend ist die Frage formuliert. Da der Abstand immer groß genug war, beantworten wir die Frage mit ja. Tatsachen und Schlussfolgerungen werden entsprechend ergänzt, und wir können sehen, dass BLAU die Regel 10 nicht verletzt hat. |
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In unserer Situation unterlag GELB nun der Regel 18.4 und darf nicht weiter an der Bahnmarke vorbeisegegeln, als es für das Segeln seines richtigen Kurses notwendig ist. Auch ohne die Regel 18.4 zu kennen, können wir dies in der nächsten Frage einfach beantworten. Da GELB ausreichend früh gehalst hat, beantworten wir mit nein. Tatsachen und Schlussfolgerungen werden entsprechend ergänzt. In den Schlussfolgerungen sehen wir nun, dass GELB nun kein Wegerecht mehr nach Regel 10 hat: GELB muss sich nun nach Regel 11 freihalten, segelte aber noch immer mit Anspruch auf Bahnmarkenraum nach 18.2(b). |
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Wurde GELB in weiterer folge von BLAU behindert? Da dies der Fall war, beantworten wir die Frage mit nein. Daraus ergeben sich nun keine zu listenden Tatsachen und Schussfolgerungen, sehr wohl aber die weitere Fragenfolge. |
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Wir wissen nun, dass GELB behindert wurde, und klären ab, ob GELB die Bahnmarke überhaupt korrekt runden konnte. Da dies der Fall war, beantworten wir die Frage mit ja. Die Tatsachen werden entsprechend ergänzt. |
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"Berührte GELB die Bahnmarke?", ist das nächste, was wir wissen wollen. Da dies der Fall war, beantworten wir die Frage mit ja. Die Tatsachen werden entsprechend ergänzt. Bei den Schlussfolgerungen können wir sehen, dass das Berühren der Bahnmarke ein Regelverstoß ist, auch wenn GELB nichts dafür konnte. Für diesen Fall sieht das Regelwerk eine Entlastung von GELB nach Regegl 21(b) vor. Korrekter Weise, wird dies ordentlich gelistet, und nicht eingfach verschwiegen. Für BLAU steht fest, dass es Regel 18.2(b) gebrochen hat. |
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Die nächste Frage beschäftigt sich damit, ob es zusätzlich eine Bootsberührung gegeben hat. Da dies der Fall war, beantworten wir die Frage mit ja. Die Formulierung der Tatsachen und Schlussfolgerungen wartet aber noch darauf, ob es dabei auch Schaden gegeben hat. |
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Jetzt klären wir die Schadensfrage. Da kein Schaden entstanden ist, beantworten wir die Frage mit nein. Tatsachen und Schlussfolgerungen werden ensprechend ergänzt. (Um alle Tatsachen zu sehen, müssen wir am Phone schot etwas scrollen.) BLAU verletzt, da es GELB Bahnmarkenraum geben musste, die Regel 14 auf alle Fälle. |
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Um Festzustellen, ob auch GELB die Regel 14 verletzt hat, brauchen wir eine weitere Frage. GELB hätte (auf der falschen Seite der Boje vorbeisegelnd) die Berührung verhindern können. Wir beantworten die Frage daher mit ja. In den Schlussfolgerungen könen wir jetzt sehen, dass auch GELB die Regel 14 verletzt hat. Da kein Schaden und keine Verletzung entstanden war, wird GELB aber nach 14(b) entlastet. Hätte es Schaden gegeben, würde GELB nicht entlastet werden. |
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Offen ist jetzt nur mehr, ob BLAU eine Drehungsstrafe angenommen hat. Das hat BLAU nicht gemacht und wir beantworten die Frage daher mit nein. Dies geht in die Tatsachen entsprechend ein.Für die Schlussfolgerungen ergibt sich dadurch nichts Neues. |
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Unser Fall ist abgeschlossen, die bewertung der App liegt vor. Als Segler kann man die Tatsachen nun direkt als Beschreibung des Vorfalls ins Protestformular übernehmen. Braucht man den Text in Englisch, so kann man das mit einem Tipper auf die Flagge leicht umstellen. Sitzt man in einem Protestkomitee, so hat man die Tatsachen und Schlussfolgerungen fein säuberlich getrennt für die zweite Seite des Protestformulars zusammengeschrieben, und läuft nicht Gefahr, dass man eine zu erwähnende Regel übersieht. |
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